AGB´s für Veranstaltungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s) für Veranstaltungen und Gruppen
Heute am __________________________(Datum) reservieren wir Ihnen die oben genannten Räumlichkeit verbindlich anlässlich ihrer Feier.
Diese Reservierung garantiert, dass die Räumlichkeit von unserer Seite nicht an eine andere Gesellschaft vergeben wird.
Die Reservierung kann von den Vertragspartnern nicht an Dritte weitergegeben werden.
Die Vertragspartner verpflichten sich über eventuelle Änderungen bezüglich des reservierten Termins auf dem Laufenden zu halten.
Teilnehmerzahl und Änderungen
Die genaue Teilnehmerzahl ist dem Restaurant bis 14 Tage vor der Veranstaltung mitzuteilen.
Sollte die Teilnehmerzahl sich um mehr als 10% zu der letzten Angabe der getroffenen Detailabsprache reduzieren, behält sich das Restaurant die Berechnung einer No-Show Gebühr in Höhe von 50% des Menüpreises vor.
Zuschläge und Sperrstunde
Im Regelfall gelten reguläre Veranstaltungszeiten bis 23.00 Uhr, sollten erweitere Öffnungszeiten gewünscht sein, müssen diese abgesprochen, sowie schriftlich festgehalten werden und es gelten folgende Zusätze:
Zuschläge:
Kloster Events behält sich vor für Veranstaltungen die Abends über 23.00 Uhr hinaus gehen pro Angefangene Stunde und Servicekraft in Höhe von 55€ zu berechnen.
Sperrstunde:
Im Außenbereich endet der Service um 24 Uhr, nach 22 Uhr muss eine angemessene Lautstärke herrschen, damit die umliegenden Anwohner nicht in Ihrer Nachtruhe gestört werden. Sollte dies nicht möglich sein, behalten wir uns das Recht vor den Außenbereich auch frühzeitig zu schließen.
Der Service der Feier endet spätestens um 3 Uhr morgens.
Haftung des Kunden für Schäden
Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
Die Reinigung der Räumlichkeiten ist in unserem Preis inbegriffen. Bei groben Verschmutzungen welche einen größeren Reinigungsaufwand (insbesondere auf unserem Boden und in den Toiletten) erfordern behalten wir uns vor einen Reinigungsaufschlag je nach Aufwandshöhe zu berechnen.
Pyrotechnik, Konfetti, Feuer o.ä. sind im gesamten Veranstlatungsort untersagt.
Haftung des Restaurants für Schäden
Kloster Events haftet für Schäden, die durch Mitarbeiter am Eigentum der Veranstalter sowie der Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden.
Zahlungsmodalitäten
Mit Buchung ist eine Anzahlung des im Angebot vereinbarten Betrages fällig. Die genaue Höhe wird ebenfalls im Angebot vereinbart.
Bezahlungsweise
– Barzahlung – Überweisung |
Rechnungsanschrift: |
Die Endrechnung erhalten sie unmittelbar im Anschluss an die Feier und ist sofort, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt fällig.
Sollte die Rechnung zu einem späteren Zeitpunkt bezahlt werden, behalten wir uns vor bei einem Zahlungsverzug eine einmalige Verzugspauschale von 40,00€ zu erheben, sowie Verzugszinsen von 5% über dem aktuellen Basiszinssatz laut §288 BGB auf den ausstehenden Brutto-Betrag zu berechnen.
Rücktrittsmodalitäten
Das Restaurant räumt dem Vertragspartner ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Hierfür gelten nachfolgende Bedingungen:
– Im Falle des Rücktritts des Vertragspartners von der Reservierung hat Kloster Events Anspruch auf angemessene Entschädigung.
– Sind Speisenumsätze vereinbart, werden diese bei Stornierung anteilig, wie folgt in Rechnung gestellt:
– Früher wie 45 Tage keine Gebühr
– Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung 30 % der Vereinbarten Leistungen
– Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung 50 % der Vereinbarten Leistungen
– Rücktritt unter 14 Tage vor der Veranstaltung 75% der Vereinbarten Leistungen
War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste Büffet des jeweils gültigen Veranstaltungsangebot zugrunde gelegt. Aktuell liegt das günstigste Menü bei 29,50€ pro Person.
Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel:
Vereinbarter Menüpreis mal Teilnehmerzahl
Leistungen durch Dritte oder Sonderleistungen, die infolge der Stornierung nutzlos werden, sind in jedem Fall zu bezahlen.
Bei bereits gebuchtem Dienstleister gelten bei Stornierung die AGB´s der jeweiligen Dienstleister.
Haftungsausschluss
Sollte die Feier aufgrund höherer Gewalt und behördlich angeordneter Absage durch Epidemien nicht bei uns durchgeführt werden können, besteht gegenseitig keine Leistungsansprüche welche von Ihnen oder uns eingeklagt werden können.
Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie der darüber hinaus getroffenen detaillierten Absprache oder dieser AGB´s müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Sonstige Absprachen
Alle Zusätzlich und weiteren Vereinbarungen und Absprachen müssen schriftlich festgehalten werden.